Informationsveranstaltungen
Bildungsziel
Die Lehranstalt hat die Aufgabe:
- spezifisches Grundwissen und Grundkenntnisse als Voraussetzung für psychotherapeutische Fachausbildungen zu vermitteln (siehe 361. Bundesgesetz aus 1990 über die Ausübung der Psychotherapie - Propädeutikum §§ 3, 4 und 5)
- auf die Anforderungen des Berufes eines Psychotherapeuten bzw. einer Psychotherapeutin vorzubereiten (allgemeiner Teil der Ausbildung)
- und zur Persönlichkeitsbildung der Studierenden beizutragen.
Die Lehranstalt ist vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen als propädeutische Ausbildungseinrichtung (GZ 22.500/28-II/B/14/91) sowie vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Erwachsenenbildungseinrichtung anerkannt.