Zu Vergünstigungen auf unsere Veranstaltungspreise kommen Sie beim VPA auf drei verschiedenen Wegen: Sie werden Mitglied, nutzen den Rabatt für Berufseinsteiger:innen oder melden sich als Teil einer Gruppe zu einer Veranstaltung an.

1. VPA-Mitgliedschaft

VPA-Mitglieder erhalten bei jeder Veranstaltung einen vergünstigten Preis.
Sie genießen viele weitere Vorteile wie:

  • Förderung der professionellen Vernetzung
  • Stimmrecht und Mitgestaltung im Verein
  • Möglichkeit von Veröffentlichungen auf unserer "Pinnwand"
  • 10% Rabatt auf alle Handpuppen (z.B. Folkmanis, Living Puppets etc.) und Fingerpuppen von Bücher + So (www.buchundso.at) sowie kostenloser Versand innerhalb Österreichs
  • Newsletter - aktuelle Informationen und Angebote erhalten zuerst unsere Mitglieder.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr Euro 70,00.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: VPA Werden Sie Mitglied und genießen Sie viele Vorteile

 

2. Berufseinsteiger:innen-Rabatt:

Alle Berufseinsteiger:innen (Psychotherapeut:innen, Psycholog:innen, psychosoziale Berufe) erhalten innerhalb der ersten 3 Jahre nach Eintragung in die Liste des Ministeriums bzw. Erhalt des Diploms etc. bei allen Seminaren/Webinaren 10% Rabatt. Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld an, dass Sie Berufeinsteiger:in sind und schicken Sie uns einen Nachweis per Mail an weiterbildung@vpa.at. 

 

3. Gruppenrabatte:

Weiters erhalten Gruppen, wie z.B. das Team einer Beratungsstelle oder einer Praxisgemeinschaft, Vergünstigungen.

Bereits ab 2 Teilnehmenden einer Gruppe, bei gleichzeitiger Buchung, erhalten Sie 5% Nachlass auf die Seminargebühr für das selbe Seminar/Webinar. Für jede:n weitere:n Teilnehmer:in nochmals 5% Nachlass. Also bei 2 Teilnehmenden einer Gruppe je 5%, bei 3 Teilnehmenden einer Gruppe je 10%, usw. maximal jedoch 20%.

In der Übersicht:

2 Teilnehmende 5%
3 Teilnehmende 10%
4 Teilnehmende 15%
ab 5 Teilnehmende 20%

 

Die Regelungen gelten für Mitglieder aber auch für Nichtmitglieder. Für geförderte Plätze des Ministeriums für Berater:innen lt. Familienberatungsförderungsgesetz gelten die zuvor genannten Regelungen nicht.

Der Gruppenrabatt und der Berufseinster:innenrabatt sind nicht kombinierbar.