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Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder Euro 70,00 pro Jahr.
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Ordentliche Mitglieder haben in der Hauptversammlung Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht.
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Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, wenn sie nicht bis zum 30.11. des laufenden Jahres schriftlich beendet wird.
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Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme als Mitglied kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
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Mitglieder, die gegen die Interessen des Vereins handeln, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Den Auszuschließenden steht das Recht auf Berufung, die innerhalb zweier Wochen bei Vorstand einzubringen ist, an die Hauptversammlung zu. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit.